01BAFA-gefördertSanierungsfahrplan (iSFP)
Priorisierte Maßnahmenpakete mit Kosten- und Energieprognose. Aktiviert den 5 % iSFP-Bonus und verdoppelt den Förderdeckel auf 60.000 € pro Wohneinheit.
Mehr zum iSFPUnabhängige Energieberatung aus Ratingen für Düsseldorf, Mettmann, Neuss, Krefeld, Duisburg, Essen und ganz NRW. Wir holen heraus, was der Staat wirklich zahlt: bis zu 70 % Förderung. Mit einem iSFP-Plan, der schon vor dem ersten Handwerkerangebot feststeht.
Besser sanieren. Sicher entscheiden. Mit einem klaren Plan für Komfort, Wirtschaftlichkeit und Förderung. Ihre Ziele, gemeinsam umgesetzt.
01BAFA-gefördertPriorisierte Maßnahmenpakete mit Kosten- und Energieprognose. Aktiviert den 5 % iSFP-Bonus und verdoppelt den Förderdeckel auf 60.000 € pro Wohneinheit.
Mehr zum iSFP
02StrategieBAFA, KfW (458, 261, 459) und NRW-Programme zur maximalen Quote kombiniert, inklusive Cashflow-Vorschau über die Lebensdauer Ihrer Investition.
Förderung berechnen
03BaubegleitungEnergetische Fachplanung, Qualitätssicherung auf der Baustelle und Bestätigung nach Durchführung. Pflichtleistung für KfW-Kredite, wir übernehmen sie.
Im Detail
04GEG-konformRechtssicher für Verkauf und Vermietung. Als ingenieurmäßige Bedarfsberechnung oder Verbrauchsausweis, auf Wunsch mit Modernisierungsempfehlungen.
Anfragen
05Vor dem KaufEnergetischer Kauf-Check vor dem Notartermin: realistische Sanierungskosten, §47-GEG-Pflichten und Förderpotenzial, als belastbare Verhandlungsbasis.
Mehr erfahren15 bis 20 Minuten per Telefon oder Video. Wir klären Gebäude, Ziele, Zeitrahmen und welche Förderwege grundsätzlich passen. Unverbindlich, ohne Vertriebsgespräch.
Komplette Bauaufnahme, Anlagentechnik, Hülle, Wärmebrücken. Wir ermitteln U-Werte und bewerten das Einsparpotenzial je Bauteil.
Ihr BAFA-anerkannter Sanierungsfahrplan, die priorisierte Maßnahmenliste und die optimale Förderkombination, verständlich erklärt statt als Zahlenkolonne.
Auf Wunsch übernehmen wir Antragstellung, Fachplanung, Baubegleitung und die Bestätigung nach Durchführung. Alles aus einer Hand.
„Jedes Haus kann mehr. Ich zeige Ihnen, wie viel.“
Wählen Sie das Förderprogramm und Ihr Gebäude, ziehen Sie die Investition und schalten Sie die passenden Boni zu, die Förderung rechnet live mit.
Zusätzlich bis zu 650 € BAFA-Zuschuss für die Energieberatung selbst (EBW). Unverbindlicher Schätzwert auf Basis der BEG-2026-Sätze, ersetzt keine individuelle Förderberatung. Für eine genaue, maßnahmenscharfe Berechnung vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

„Nach über zehn Jahren in der Entwicklung von Energiesystemen habe ich A+ Pilot gegründet, um diese technische Tiefe Eigentümern, WEGs und Investoren zugänglich zu machen. Mein Anspruch: Ein klarer, sympathischer Weg statt Zahlenkolonnen."
Clemens Suwelack, M.Sc. – Energieberater & Ingenieur
Die wichtigsten Antworten zu Kosten, Förderung und gesetzlichen Pflichten – auf einen Blick.
Der Honoraraufwand für eine BAFA-geförderte Energieberatung mit iSFP liegt für ein typisches Ein- oder Zweifamilienhaus zwischen 1.600 und 2.200 €. Das BAFA übernimmt 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 650 €. Ihr Eigenanteil liegt damit meist bei 950–1.550 €.
Bei Mehrfamilienhäusern liegt das Honorar je nach Wohneinheiten-Anzahl höher; die Förderquote bleibt bei 50 %, der maximale Zuschuss steigt auf 850 €. Details zur Förderung →
Der iSFP ist ein vom BAFA standardisiertes Beratungsdokument, das den energetischen Ist-Zustand Ihres Hauses zeigt und ein abgestimmtes Maßnahmenpaket vorschlägt. Er ist die Voraussetzung für den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten und verdoppelt den jährlichen Förderdeckel der BEG-EM von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit.
Wenn Sie planen, mehr als eine Maßnahme umzusetzen oder eine Wärmepumpe einbauen wollen, lohnt sich der iSFP fast immer – die Investition zahlt sich über den Bonus mehrfach zurück. Mehr zum iSFP →
Die KfW-458 fördert 2026 mit bis zu 70 %:
Förderfähig sind bis zu 30.000 € Investitionskosten je Wohneinheit. Bei iSFP steigt der Deckel auf 60.000 €. Wärmepumpe im Altbau – was Sie wissen müssen →
Nach §47 GEG müssen Sie als neuer Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses innerhalb von zwei Jahren ab Eigentumsübergang folgende Maßnahmen umsetzen:
Bußgelder nach §108 GEG bis zu 50.000 € sind möglich. Wir prüfen die Pflichten vor dem Kauf. Sanierungs-Check vor Notartermin →
Ja. Wir entwickeln für Wohnungseigentümergemeinschaften beschlussfähige Sanierungspakete inklusive Wirtschaftlichkeit, Förderkombination (BEG WEG, KfW 458 für die Heizung) und Vorlagen für die Eigentümerversammlung. WEG-Beratung im Detail →
15 Minuten reichen für eine erste, ehrliche Einschätzung. Kostenlos, unverbindlich, herstellerneutral. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.