Bedarfsausweis
Technische Bewertung des Gebäudes auf Basis von Hülle und Anlagentechnik. Pflicht bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 (sofern nicht auf WSchVO 1977 saniert).
Energieausweis
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – wir stellen den passenden Energieausweis nach GEG aus, rechtssicher und mit klarer Empfehlung, welcher Ausweistyp für Ihr Gebäude vorgeschrieben oder sinnvoll ist.
Ein Energieausweis ist nach GEG bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung und bei Neubauten Pflicht. In Immobilienanzeigen müssen die Pflichtangaben (Effizienzklasse, Endenergiebedarf, Baujahr, Energieträger) genannt werden – fehlende oder falsche Angaben können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Technische Bewertung des Gebäudes auf Basis von Hülle und Anlagentechnik. Pflicht bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 (sofern nicht auf WSchVO 1977 saniert).
Basiert auf Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, ist nutzerverhalten-abhängig und i. d. R. günstiger. Möglich, wenn der Bedarfsausweis nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Energieausweise sind ab Ausstellung 10 Jahre gültig. Bei wesentlichen energetischen Veränderungen empfiehlt sich eine vorzeitige Aktualisierung.
Wir sind in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (dena) gelistet und nach § 88 GEG ausstellungsberechtigt.
Wenn Sie ohnehin eine umfassende energetische Bewertung planen, lohnt sich oft direkt ein individueller Sanierungsfahrplan – der Energieausweis lässt sich daraus in Teilen mit erstellen.
Sagen Sie uns kurz, wofür Sie den Ausweis brauchen (Verkauf, Vermietung, Neubau). Wir empfehlen den passenden Typ und nennen Ihnen den Aufwand.